Sollte Ihr Kind im Unterricht ein Tablet nutzen wollen, so ist dies ab der 7. Jahrgangsstufe möglich. Da wir mit der flächendeckenden Einführung der Tabletnutzung erst in der 8. Klassen starten, empfehlen wir jedoch die Anschaffung von Tablets erst in der 8. Klasse, da diese dann auch förderfähig sind und mit 350.-€ bezuschusst werden. In den 5. und 6. Klassen halten wir es für pädagogisch und didaktisch sinnvoll, noch ausschließlich mit Heften, Ordnern und Büchern zu arbeiten. Die Vorgaben zur Tabletnutzung
finden sie im Anhang. Wir bitten in diesem Zusammenhang auf Ihr Verständnis, dass diese Regeln ab sofort für alle Schülerinnen und Schüler gelten, auch für diejenigen, die Tablets schon länger nutzen und dies auch vorbildlich tun. Wir können nicht einheitliche Regeln für alle vorgeben und dann doch wieder einzelnen Schülerinnen und Schülern Ausnahmen genehmigen.
Ihr Kinder werden bei uns im Laufe ihres Realschuldaseins digital fit gemacht, wir legen aber auch Wert auf das Analoge und auf das Lernen von Grundlagen, ohne dabei ständig von einem digitalen Gerät abgelenkt zu werden. Bei Fragen zur Digitalisierung und Tabletnutzung können
Sie sich an Herrn Wilhelm (
Neue Regelungen zur privaten Tabletnutzung ab Klasse 7 (ab 2024/25)
Die Nutzung von privaten Tablets im Präsenzunterricht muss gründlich überlegt werden. Nach mehreren Jahren täglicher Erfahrung und in Hinblick auf eine flächendeckende 1:1 Ausstattung werden die Regelungen ab dem Schuljahr 2024/2025 wie folgt festgelegt:
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Das Tablet wird in Eigenverantwortung mitgeführt. Für Verlust oder Defekt haftet die Schule nicht.
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Die Akkulaufzeit muss für einen Vormittag ausreichen, ggf. muss eine Powerbank mit- geführt werden. Ein Laden im Klassenzimmer ist nur bedingt möglich.
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Das Tablet muss eine gut bedienbare Textverarbeitungs-App aufweisen, so dass mit ei- nem digitalen Stift geschrieben werden kann. Jeder muss sein Gerät so gut bedienen können, dass er mit dem Arbeitstempo im Präsenzunterricht Schritt halten kann.
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*NEU* Das Tablet darf als Buchersatz und als Schnellhefter (abfotografieren und ausfüllen von Arbeitsblättern) sowie für die Nutzung von digitalen Unter- richtstools genutzt werden. Die normale Heftführung findet analog (Heft in Papierform/ Ordner) statt.
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Ein grafikfähiger Rechner ersetzt den klassischen Taschenrechner in den naturwissen- schaftlichen Fächern
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Das Tablet liegt – wenn es gebraucht wird – während des Unterrichts flach auf dem Tisch. Wird es nicht gebraucht, bleibt es geschlossen/ in der Schultasche.
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Das Tablet bleibt während der Pause in der Schultasche/ im Klassenzimmer.
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Die Schnellhefter am Tablet müssen gut strukturiert sein und die geforderte Struktur der jeweiligen Fachlehrkraft abbilden (verschiedene Ordner für jedes Fach, ggf. Unterordner für einzelne Fächer).
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Schriftliche Hausaufgaben auf Arbeitsblättern, die die Lehrkraft eines Faches zur Korrektur einsammeln will, müssen bereits zu Hause ausgedruckt oder aber nach Rücksprache der Lehrkraft via TEAMS in PDF-Format geschickt werden.
Eine Nutzung des Tablets über den schulischen Unterricht hinaus während der Schulzeit ist ausdrücklich untersagt. Fremdbeschäftigung (Spiele, Filme, Chats) sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Mitschüler (mitfilmen, fotografieren) wird mit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen geahndet und kann zudem zu einem befristeten Nutzungsverbot führen. Wir bitten alle Eltern ausdrücklich darum, von Zeit zu Zeit die Nutzungsdaten zu kontrollieren (Browserverlauf, App-Nutzungszeiten, etc.).