Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Krankmeldungen und Unterrichtsbefreiungen 

Wie entschuldige ich mein Kind? 

Erkrankung: 

Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung den Unterricht nicht besuchen, verständigen Sie uns bitte zuverlässig über 

- den Schulmanager 

- oder morgens telefonisch über das Sekretariat der Schule (per Anrufbeantworter) 

Die zusätzlich schriftliche Krankmeldung zu Händen des Klassenleiters entfällt. Falls Ihr Kind länger als 3 Tage krank ist, reichen Sie bitte ab dem 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest nach. 

Wir behalten uns vor, um auszuschließen, dass sich Ihr Kind selbst über den Schulmanager entschuldigt, stichprobenartig die Krankheitstage Ihres Kindes zu überprüfen. 

Unterrichtsbefreiungen / Anträge auf Beurlaubung: 

Unterrichtsbefreiungen (auch für die Nachmittagsbetreuung) können nur aus triftigen Gründen auf rechtzeitig (d. h. in der Regel mindestens acht Tage vorher) per Schulmanager bei der Schulleitung vorgelegten Antrag ausgesprochen werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass zu kurzfristig eingehende Anträge in unserem großen Schulbetrieb nicht umgehend bearbeitet und damit auch nicht genehmigt werden können. Anträge für Unterrichtsbefreiungen und Anträge auf Beurlaubung sind über das Modul "Befreiungen" im Schulmanager zu beantragen. 

Unterrichtsbefreiungen aus Urlaubsgründen für die Tage vor Ferienbeginn oder im Anschluss an die Ferien sind durch die Schulordnung nicht vorgesehen und können deshalb nicht genehmigt werden. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe. 

Viele Grüße aus der Oberland-Realschule