Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Anmeldung Betriebspraktikum 2026

Online-Anmeldung

zum verpflichtenden Betriebspraktikum 2026

vom 18.05. bis 22.05.2026

Vorgehensweise:

Schritt 1: Daten vollständig eingeben.
Schritt 2: Daten übermitteln.
Schritt 3: Bestätigungsemail enthält Vertrag als PDF. Bitte dreimal ausdrucken. und weiterleiten.

Abgabetermin: Freitag, 17.April 2026

Angaben zum Praktikumsbetrieb

Informationen zum Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Es bietet die Möglichkeit, die Berufs -und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und mit ihrer sozialen Wirklichkeit vertraut zu werden. Diese neuen Erfahrungen und die Auseinandersetzung mit der Berufswelt sollen erste Orientierungen ermöglichen und die damit später zu treffende Berufswahl allmählich vorbereiten.

Termine

Das Praktikum dauert eine Woche. Der Zeitraum und die Abgabetermine für die Vereinbarung zum Betriebspraktikum und des Berichtsheftes sowie der Link zur Online-Gesundheitsbelehrung bei Berufen mit Lebensmittelkontakt sind auf der Schulhomepage einzusehen (Menü: Berufsorientierung -> Betriebspraktikum).

Versicherung

Die SchülerInnen sind während des Praktikums innerhalb der Region über die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert. Eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden bei der Versicherungskammer Bayern besteht ebenfalls. Die Unfallversicherung über den KUVV gilt nur, wenn die Schüler ihr Praktikum innerhalb der Region machen, so dass sie durch die Schule betreut werden können. Andernfalls muss der Betrieb den Praktikanten über die Berufsgenossenschaft versichern.

Betreuung

Alle SchülerInnen werden vor Ort von ihrem BetreuungslehrerInnen i. d. R. besucht bzw. eine telefonische Auskunft über den Verlauf des Praktikums eingeholt.

Fahrtkosten

Die beim Praktikum entstehenden Fahrtkosten sind von den Eltern zu tragen.

Arbeitszeit

Die Anwesenheit der Schüler leitet sich von den normalen Arbeitszeiten des Praktikumsbetriebes ab (ca. 35 – 40 Std. pro Woche). Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist zu beachten.

Berufskleidung

Die Berufskleidung – sofern notwendig – stellen i.d.R. die Eltern. In manchen Fällen wird diese auch vom Betrieb gestellt. Auf eine seriöse Erscheinung wird besonders bei Verwaltungen, Banken und Versicherungen Wert gelegt.

Verhaltensregeln zum Betriebspraktikum

Der Schüler verpflichtet sich:

  • den Praktikumsvertrag rechtzeitig beim Wirtschaftslehrer abzugeben
  • stets freundlich und hilfsbereit zu sein
  • aktiv mitzuarbeiten, Fragen zu stellen, zu beobachten.
  • pünktlich und in angemessener Kleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen
  • bei Krankheit oder Verspätung den Betrieb und die Schule umgehend zu verständigen
  • die Betriebsordnung des Praktikumsbetriebs einzuhalten
  • die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten
  • über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren
  • die übertragenen Arbeiten ordentlich auszuführen
  • Werkzeuge, Maschinen, sonstige Einrichtungsgegenstände und zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial pfleglich zu behandeln
  • bei auftretenden Problemen diese mit dem Praktikumsbetreuer zu besprechen und nach Möglichkeit zu lösen
  • den guten Ruf der Schule zu wahren
  • das Berichtsheft sauber, ordentlich zu führen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum vereinbarten Abgabetermin (siehe Terminkalender der Homepage), beim zuständigen Wirtschaftslehrer unaufgefordert abzugeben

Brauche ich eine Gesundheitsbelehrung?

Vor Aufnahme einer Tätigkeit in Küchen zur Gemeinschafts- verpflegung oder mit Kontakten zu Lebensmitteln im gewerblichen Bereich ist eine Belehrung des Betroffenen in schriftlicher und mündlicher Form erforderlich. Ob eine Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für das Praktikum nötig ist, muss beim Praktikumsbetrieb erfragt werden. Diese kann vom Praktikanten kostenlos daheim am Computer über eine Online-Gesundheitsbelehrung durchgeführt werden.

Informationen zur Gesundheitsbelehrung

Vollzug des §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG);
schulisches Betriebspraktikum

Sehr geehrte Eltern,

vor Aufnahme einer Tätigkeit in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung oder mit Kontakten zu Lebensmitteln im gewerblichen Bereich ist eine Belehrung des Betroffenen in schriftlicher und mündlicher Form erforderlich. Sie soll den Beschäftigten in die Lage versetzen, sicher beurteilen zu können, bei welchen gesundheitlichen Gegebenheiten ihm die Tätigkeit verboten ist. Nach der Belehrung ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Bei noch nicht voll geschäftsfähigen Personen ist diese Erklärung vom Sorgeberechtigten schriftlich mit Unterschrift abzugeben. Dazu ist vorab eine schriftliche oder mündliche Belehrung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Wir stellen Ihnen hier die schriftlichen Belehrungsinhalte

Infoblatt zum Download: Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, das Wichtigste zum Merken

zur Verfügung mit der Bitte, sich gemeinsam mit Ihrem Kind das Infoblatt genau durchzulesen und danach mit Unterschrift zu dokumentieren, dass (natürlich nur, wenn dies auch zutrifft!) Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot Ihres Kindes bekannt sind. Ihr Kind selbst muss keine Unterschrift abgeben, wohl aber wohl aber eine Online-Gesundheitsbelehrung bis zum Praktikumsbeginn absolvieren (siehe Link auf unserer Schulhomepage unter Berufsorientierung -> Betriebspraktikum). Die erfolgte Belehrung ist nur für die Dauer schulischer Praktika gültig. Durch die Unterschrift auf dem Praktikumsvertrag bestätigen sie uns, dass sie von uns über § § 42, 43 Infektionsschutzgesetz und die Option der Online-Gesundheitsbelehrung informiert wurden. Falls eine Belehrung nötig ist, muß diese von den Erziehungsberechtigten mit dem Kind selbständig online absolviert werden.

Achtung: Änderungen, welche ein Tätigkeitsverbot nach sich ziehen könnten, sind unverzüglich dem Gesundheitsamt Miesbach mitzuteilen.

Erklärung:

Wichtige Hinweise zum Vorgehen:

Mit dem Klick auf Daten Übermitteln werden Ihre Angaben an uns übertragen. Außerdem erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit dem Vertrag als PDF-Datei.

Drucken Sie den Vertrag bitte dreimal aus und unterschreiben Sie diese.  

Exemplar 1: für Praktikumsbetrieb
Exemplar 2: für Schule (Wirtschaftslehrkraft) 
Exemplar 3: Kopie für Ihre Unterlagen