An der Oberland-Realschule wird für alle Schüler der 9. Klassen im
Praktikumszeitraum
Klassen 9A / 9B / 9D: 12.05. - 16.05.2025
Klassen 9C / 9E: 19.05. - 23.05.2025
ein verpflichtendes Betriebspraktikum angeboten. Die Schüler sollen in dieser Woche in einen Betrieb ihrer Wahl mitarbeiten. Alle Schüler müssen sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern. Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Es bietet die Möglichkeit, die Berufs -und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und mit ihrer sozialen Wirklichkeit vertraut zu werden. Diese neuen Erfahrungen und die Auseinandersetzung mit der Berufswelt sollen erste Orientierungen ermöglichen und die damit später zu treffende Berufswahl allmählich vorbereiten. Das Betriebspraktikum ist von den Betrieben unter der Einhaltung der gültigen gesetzlichen Regelungen durchzuführen.
Termine:
Anmeldezeitraum: 07.01. - 28.03.2025
Abgabe Praktikumsvertrag: 28.03.2025
Gesundheitsbelehrung (optional): n.n. (4. Stunde)
Praktikumszeitraum: n.n.
Abgabe Berichtsheft und Praktikumszeugnis:
Mittwoch 28.05.2025 (9A / 9B / 9D)
Mittwoch 04.06.2025 (9C / 9E)
Praktikumsplatz in der Nähe finden:
Anmeldung und Praktikumsvertrag:
Der Praktikumsvertrag wird über folgendes Online-Formular erzeugt:
Vor der Anmeldung bitte die neueste Version ihres Webbrowsers installieren. Nur so kann ein optimaler Druck des Vertrages gewährleistet werden.
Unterlagen für das Praktikum:
- Praktikumsvertrag (siehe auch Online-Anmeldung)
- Berichtsheft Download (von den Schülern während des Praktikums zu führen)
- Anleitung Bewerbung für ein Praktikum
Betreuende Lehrkräfte:
Wichtige Informationen zum Praktikum:
Praktikumsplatz
Der Schüler muss sich selbstständig um eine Praktikumsstelle kümmern. Siehe hierzu auch -> Liste mit Praktikumsbetrieben und Praktikumsbörsen im Internet.
Bei großen Unternehmen muß sich der Schüler schon sehr früh um eine Stelle bemühen. Ein Praktikum im Ausland oder im Betrieb der Eltern ist nicht möglich.
Fahrtkosten
Die beim Praktikum entstehenden Fahrtkosten sind von den Eltern zu tragen.
Betreuung
Soweit es organisatorisch möglich ist werden die SchülerInnen vor Ort von ihrem BetreuungslehrerInnen besucht bzw. eine telefonische Auskunft über den Verlauf des Praktikums eingeholt.
Berichtsheft
Der Schüler hat während der Praktikumswoche ein Berichtheft anzufertigen. Das Dokument ist mit dem PC auszufüllen und rechtzeitig (Termin siehe oben) beim jeweiligen Wirtschaftslehrer abzugeben.
Das Heft enthält auch einen Vordruck für ein Praktikumszeugnis. Falls der Betrieb selbst kein Zeugnis erstellen möchte, kann diese Vorlage verwendet werden.
Berufskleidung
Die Berufskleidung – sofern notwendig – stellen i.d.R. die Eltern. In manchen Fällen wird diese auch vom Betrieb gestellt. Auf eine seriöse Erscheinung wird besonders bei Verwaltungen, Banken und Versicherungen Wert gelegt.
Versicherungen
Während des einwöchigen Praktikums sind die Schüler unfall- und haftpflichtversichert:
- Unfallversicherung über den Kommunalen Unfallversicherungsverband (KUVV)
- Haftpflichtversicherung über die Versicherungskammer Bayern
Die Unfallversicherung über den KUVV gilt nur, wenn die Schüler ihr Praktikum innerhalb der Region machen, so dass sie durch die Schule betreut werden können (ein Auslandspraktikum ist nicht versichert). Andernfalls muss der Betrieb den Praktikanten über die Berufsgenossenschaft versichern. Im Praktikumsvertrag wird bestätigt, dass diese beiden Versicherungen bestehen.
Für die Schüler wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Beiträge dafür (ca. 2 €) wurden bereits mit dem Schulgeld am Jahresanfang eingesammelt.
Arbeitszeit
Die Anwesenheit der Schüler leitet sich von den normalen Arbeitszeiten des Praktikumsbetriebes ab (ca. 35 – 40 Std. p. Woche). Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist zu beachten.
Gesundheitsbelehrung
Kommen die Schüler während ihres Praktikums mit Lebensmittel in Kontakt, so müssen sie beim Betrieb einen Nachweis für eine Gesundheitsbelehrung vorlegen. Diese wird von der Schule über das Gesundheitsamt des Landkreises Miesbach (kostenlos) bzw. über einen zuständigen Arzt organisiert (kostenpflichtig). Ob eine Gesundheitsbelehrung für das Praktikum nötig ist, muss beim Praktikumsbetrieb erfragt werden und im Praktikumsvertrag unbedingt angegeben werden.
Der Schüler verpflichtet sich:
- den Praktikumsvertrag rechtzeitig beim Wirtschaftslehrer abzugeben
- stets freundlich und hilfsbereit zu sein
- aktiv mitzuarbeiten, Fragen zu stellen, zu beobachten.
- pünktlich und in angemessener Kleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen
- bei Krankheit oder Verspätung den Betrieb und die Schule umgehend zu verständigen
- die Betriebsordnung des Praktikumsbetriebs einzuhalten
- die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten
- über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren
- die übertragenen Arbeiten ordentlich auszuführen
- Werkzeuge, Maschinen, sonstige Einrichtungsgegenstände und zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial pfleglich zu behandeln
- bei auftretenden Problemen diese mit dem Praktikumsbetreuer zu besprechen und nach Möglichkeit zu lösen
- den guten Ruf der Schule zu wahren
- das Berichtsheft sauber, ordentlich zu führen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben (mit Praktikumszeugnis) zum vereinbarten Abgabetermin, beim zuständigen Wirtschaftslehrer unaufgefordert abzugeben.
- die Coronaregelungen im Betrieb einzuhalten.
Weitere Kontakte für einen Praktikumsplatz:
www.aubi-plus.de
www.hwk-muenchen.de
www.arbeitsagentur.de
www.ausbildungsoffensive-bayern.de
www.it-berufe.de
www.azubitage.de (Ausbildungsbörse, Messeinfos)
www.stbk-muc.de (Steuerberaterkammer)
https://jobmesh.de/
Link zu Praktikumsbörsen: