Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Informationsblatt für die Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Der Landkreis Miesbach ist zuständig für die Beförderung der Schüler,

die weiterführende Schulen (z.B. Realschule und Gymnasium) besuchen

und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreisgebiet haben.

Der Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht nur für

den Besuch der nächstgelegenen Schule (Fahrpreis, nicht

geographische Entfernung).

 

Schüler an Realschulen und Gymnasien haben von der 5. bis zur 10.

Jahrgangsstufe grundsätzlich einen Beförderungsanspruch zwischen

ihrem Wohnort und der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg

länger als 3 km ist.


Die Beförderung zur Schule erfolgt, sofern möglich, mit Hilfe des

öffentlichen Personennahverkehrs (Linienbusse und Züge).

Die Fahrkarten werden bei der Einschreibung in der Schule (bzw. bei

einigen Schulen bereits „online“ möglich), mittels eines sogenannten

Erfassungsbogens, beim Landratsamt beantragt.

Das Landratsamt prüft und bearbeitet diese Anträge und bestellt die

Fahrkarten bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen. Anschließend

werden die Fahrkarten an die Schulen verteilt.

Innerhalb der ersten Schulwoche erhalten die Schüler gegen Unterschrift

ihre Fahrkarten in der Schule. Diese Fahrkarten gelten für ein Schuljahr

(September bis Juli).

Jeder Schüler muss zu Schuljahresbeginn ein Lichtbild bereithalten, das

er dann selbst in den Fahrausweis einklebt.

In der ersten Schulwoche ist es Schülern mit Beförderungsanspruch

gestattet, auch ohne Fahrkarte zur Schule zu fahren.

Bei Schulaustritt oder Umzug sind die Schülerfahrkarten unverzüglich

an das Landratsamt Miesbach zurückzugeben.

Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der Schülerfahrkarte hat der

Schüler unverzüglich dem Landratsamt Miesbach eine Verlustanzeige

(Formular im Sekretariat der Schule oder im Landratsamt erhältlich)

vorzulegen.

Das Landratsamt organisiert für den Schüler eine Ersatzfahrkarte. Diese

Fahrkarte bekommt der Schüler dann wieder von der Schule gegen

Unterschrift ausgehändigt. Für die Neuausstellung einer Fahrkarte ist

beim Landratsamt eine Gebühr von 15,00 € zu bezahlen. Für die

Übergangszeit erhält der Schüler, auf Antrag beim Landratsamt, eine

vorläufige Fahrtberechtigung.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ihr Schülerbeförderungsteam im Landratsamt Miesbach

 

Anschrift:

Landratsamt Miesbach

Fachbereich Mobilität

Team 23.1 Schülerbef.rderung

Rosenheimer Str. 4

83714 Miesbach

Tel.Nr.: 08025/ 704 2315

Fax.Nr.: 08025/ 704 72311

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Homepage: www.landkreis-miesbach.de

 

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