Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Seit einigen Tagen k ̧ndigt sich nun verst‰rkt der sp‰te Herbst an und die typische Erk‰ltungszeit hat bereits begonnen. Die eigentliche Corona-Pandemie ist zwar vorbei, dennoch werden wir uns alle dauerhaft mit dem Sars-CoV-2 Erreger auseinandersetzen m ̧ssen. Vor diesem Hintergrund mˆchten wir Ihnen einige Empfehlungen zum Infektionsschutz an Schulen zukommen lassen:

Empfehlungen zum Infektionsschutz in Schulen –Stand 07.11.2023-Gesundheitsamt Miesbach

  1. Erkrankte Sch ̧ler*innen:
    Kranke Sch ̧ler*innen mit Infektzeichen ( z.B. Schnupfen, Husten, Fieber, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Hautausschlag) sollten zuhause bleiben

  2. Corona-Schnelltest:
    Corona-Schnelltests sind aus unserer Sicht verzichtbar, da alle infektiˆsen Krankheiten im Klassenraum ̧bertragen werden kˆnnen. Bei schnellem, schwerem oder unklarem Krankheitsverlauf ist eine ‰rztliche Vorstellung empfehlenswert.

  3. L ̧ften:
    Regelm‰fliges L ̧ften (5 Minuten Stofll ̧ften in Klassenr‰umen einmal pro Stunde) ist eine zentrale Maflnahme zum Infektionsschutz insbesondere in der kalten Jahreszeit

  4. Masken:

    1. a.)  Selbstschutz: Eine Maske zum Selbstschutz sollte, wenn von Sch ̧ler*innen gew ̧nscht,

      akzeptiert werden, ist aber im Allgemeinen als Verpflichtung nicht empfehlenswert.

    2. b.)  Fremdschutz (Vorgaben des Ministeriums): Die Vorgaben zur Isolation wurden aus den Hygieneempfehlungen f ̧r die Schulen gestrichen. Stattdessen verweist das Ministerium auf die Maskenpflicht. Wer sich nach einem positiven PCR- oder Antigen-Schnelltest gegen die Empfehlung entscheidet, zuhause zu bleiben, muss auflerhalb der eigenen Wohnung

      (d.h. in der Schule) mindestens eine medizinische Maske tragen.

    3. Das gilt laut der neuen "Allgemeinverf ̧gung (AV) Corona-Schutzmaflnahmen" nicht nur f ̧r Innenr‰ume, sondern auch unter freiem Himmel immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Damit m ̧ssen symptomlose Corona-Positive die Maske in der Regel auch auf dem Pausenhof aufsetzen. Wer seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske nach f ̧nf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet sp‰testens nach zehn Tagen.

       

      Mit freundlichen Gr ̧flen
      Ihr ƒrzte-Team vom Gesundheitsamt Miesbach