Seit einigen Tagen k ̧ndigt sich nun verst‰rkt der sp‰te Herbst an und die typische Erk‰ltungszeit hat bereits begonnen. Die eigentliche Corona-Pandemie ist zwar vorbei, dennoch werden wir uns alle dauerhaft mit dem Sars-CoV-2 Erreger auseinandersetzen m ̧ssen. Vor diesem Hintergrund mˆchten wir Ihnen einige Empfehlungen zum Infektionsschutz an Schulen zukommen lassen:
Empfehlungen zum Infektionsschutz in Schulen –Stand 07.11.2023-Gesundheitsamt Miesbach
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Erkrankte Sch ̧ler*innen:
Kranke Sch ̧ler*innen mit Infektzeichen ( z.B. Schnupfen, Husten, Fieber, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Hautausschlag) sollten zuhause bleiben -
Corona-Schnelltest:
Corona-Schnelltests sind aus unserer Sicht verzichtbar, da alle infektiˆsen Krankheiten im Klassenraum ̧bertragen werden kˆnnen. Bei schnellem, schwerem oder unklarem Krankheitsverlauf ist eine ‰rztliche Vorstellung empfehlenswert. -
L ̧ften:
Regelm‰fliges L ̧ften (5 Minuten Stofll ̧ften in Klassenr‰umen einmal pro Stunde) ist eine zentrale Maflnahme zum Infektionsschutz insbesondere in der kalten Jahreszeit -
Masken:
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a.) Selbstschutz: Eine Maske zum Selbstschutz sollte, wenn von Sch ̧ler*innen gew ̧nscht,
akzeptiert werden, ist aber im Allgemeinen als Verpflichtung nicht empfehlenswert.
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b.) Fremdschutz (Vorgaben des Ministeriums): Die Vorgaben zur Isolation wurden aus den Hygieneempfehlungen f ̧r die Schulen gestrichen. Stattdessen verweist das Ministerium auf die Maskenpflicht. Wer sich nach einem positiven PCR- oder Antigen-Schnelltest gegen die Empfehlung entscheidet, zuhause zu bleiben, muss auflerhalb der eigenen Wohnung
(d.h. in der Schule) mindestens eine medizinische Maske tragen.
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Das gilt laut der neuen "Allgemeinverf ̧gung (AV) Corona-Schutzmaflnahmen" nicht nur f ̧r Innenr‰ume, sondern auch unter freiem Himmel immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Damit m ̧ssen symptomlose Corona-Positive die Maske in der Regel auch auf dem Pausenhof aufsetzen. Wer seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske nach f ̧nf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet sp‰testens nach zehn Tagen.
Mit freundlichen Gr ̧flen
Ihr ƒrzte-Team vom Gesundheitsamt Miesbach
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